Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) by Various

3. Hec omnia sunt vanitas

Clara cujus amenitas Ista nobis dat gaudia, Sed remanent perennia unius respectu virginis, solem obumbrat radiis. que non sunt transitoria, viceque sempiterna. Amen. /Berlin./ /W. Wattenbach./ Die heraldischen Kronen auf Siegeln des niederen Adels. Daß sich, im Sinne des Mittelalters zu sprechen, zu Helm und Schild geborene Personen auf ihren Siegeln statt des Helmes wol auch der Krone bedienen, ist an und für sich auffallend genug; denn was soll, so fragt man billiger Weise, das bildliche Zeichen hoher, königlicher Würde im Wappenbilde eines sicherlich nicht zur Fülle der Macht berufenen Mannes? Aber auch Frauen führen bekanntlich die sogenannten Rangkronen über dem Wappenschilde, und es hat sich sogar in der Neuzeit das Herkommen gebildet, nicht den Helm, sondern die Krone hauptsächlich in den Siegeln des schönen Geschlechtes zur Verwendung zu bringen. Ich beabsichtige nun keineswegs, über diesen Gegenstand, dessen Erörterung ich den Sphragistikern überlassen möchte, Vermuthungen auszusprechen; wohl aber erlaube ich mir, auf ein in ziemlich gut erhaltenem Abdruck vorliegendes Siegel aufmerksam zu machen, weil dasselbe ein ungemein frühes Beispiel einer, über den Schild einer weder zum Fürsten-, noch zum Herrenstande zählenden Persönlichkeit gestellten, heraldischen Krone ist. Es handelt sich um das Siegel eines graduierten Klerikers. Dasselbe hängt an einer im Generallandesarchive zu Karlsruhe befindlichen Originalurkunde 1480 (verbis) montag nach Katharinentag (Nov. 27.), Sect. Ueberlingen-Pfullendorf, Conv. XIII. Der Siegler, „Cunradus Gaͤb, lerer der recht, vicarj des hofs zu Costenntz und pfarrer zu Sulgen“, bringt, in Gemeinschaft mit dem zuerst genannten und in rothem Wachse siegelnden Abte Johann von Salmansweiler, zwischen dem Abte des Klosters Königsbronn und dem Priester Michael Setzing, Leutpriester zu Pfullendorf, einen gütlichen Vergleich über Novalzehenten zu Stande. Sein Siegel ist ein gewöhnliches Rundsiegel in grünem Wachs, unbedeutend größer als die Mehrzahl der damals vom niederen Adel geführten Siegel, ungefähr von der Größe eines Zweimarkstückes. Das Wappenbild ist ein von rechts nach links gezogener Schrägbalken, die Schildform die damals übliche halbrunde. Zur Bezeichnung des Unterschiedes von Farbe und Metall ist der Schild zierlich gegattert, so zwar, daß in den hiedurch gebildeten, sehr fein gezogenen Quadrätchen je ein Kreuzchen zu stehen kommt. Der Schild steht gerade. Ueber demselben befindet sich in völlig deutlicher Ausprägung eine Krone mit fünf Zacken, von denen jede in ein Dreiblatt endigt (sog. Laubkrone). Ueber die in der Mitte befindliche Zacke hebt sich aber, unverkennbar als Kleinod (zimier), ein Federbusch, der nicht auf den Schild aufgesetzt ist, sondern, so zu sagen, aus der Mitte der Krone emporsteigt. Der Schild ist von einem gut stilisierten, mehrfach gebrochenen Spruchbande umgeben. Leider ist die Legende nicht sonderlich wohlerhalten; doch lese ich mit völliger Sicherheit: S’. CONRAD GÄB und dazu als Schluß noch ein Wort, welches aller Wahrscheinlichkeit nach licentiati heißen wird, alles in kleinen gothischen Buchstaben, damaliger Druckschrift ähnlich. Ueber das Herkommen des Konrad Gäb ist mir Näheres nicht bekannt. Er wird zum Jahre 1484 als Doctor Conrad Gäb, Vicarius des Bischofs Otto von Constanz, in der Zimmerischen Chronik I, 486 genannt. In Freiburg in Breisgau saß schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts das siegelfähige Geschlecht der Geben, welches vielfach in der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins (Band XII, XIII, XVII, XXX) genannt wird. In Schreiber’s Urkundenbuch der Stadt Freiburg II, 1, Taf. VII, 34 findet man die Abbildung des Siegels Cuͦnradi dicti Geben zum Jahre 1370, durch welche, in Verbindung mit den Siegelbeschreibungen der genannten Zeitschrift, die Uebereinstimmung des Wappenbildes der Freiburger Familie mit jenem des Constanzer Generalvicarius außer Frage gestellt wird. Ohne hieraus einen genealogischen Zusammenhang stricte deducieren zu wollen, glaube ich doch die Wahrscheinlichkeit eines solchen annehmen zu müssen. Der Licentiat oder Doctor Konrad Gäb führt also sein Familienwappen und über demselben eine Krone, als das älteste mir bekannte Beispiel der Anwendung einer heraldischen Krone über dem Wappenschilde eines Mittelfreien. /Karlsruhe./ /Dr. Frhr. Roth v. Schreckenstein./ Ueber Kronen. Bemerkungen zu dem Siegel des Dr. Konrad Gäb. Das in vorhergehendem Aufsatze beschriebene Siegel ist jedenfalls sphragistisch hochinteressant, und es ist lebhaft zu bedauern, daß der Herr Verfasser uns nicht in die Lage setzen konnte, eine Abbildung desselben zu geben. Das Interesse liegt in der schwer erklärbaren Bedeutung der Krone; doch möchten wir der Bezeichnung derselben als „/heraldische Rangkrone/“ nicht zustimmen. Sie hat kaum Bezug zum Rang des Siegelführers; aber es können auch Rangkronen nicht als „heraldisch“ bezeichnet werden, wenn schon dies in unserer Zeit geschieht. [Illustration: Fig. 1.] [Illustration: Fig. 2.] [Illustration: Fig. 3.] Das Mittelalter kannte allerdings bereits Rangkronen und wendete sie auch in Verbindung mit der Heraldik an, aber nur für wirkliche Kronenträger und in der ihrem Range entsprechenden Form. Wir finden kaiserliche und königliche Wappen, bei denen statt des heraldischen Helmes mit der Helmzier die Krone auf dem Schilde steht, und können im 15. Jahrh. einen feststehenden Typus für die Kaiserkronen finden, der merkwürdiger Weise scheinbar in gar nichts mit der wirklichen Kaiserkrone übereinstimmt, aber nicht blos in Verbindung mit der Heraldik auftritt, sondern der gesammten Kunst des 15. Jahrh. angehört. Wie weit diese Unterscheidung etwa in das 14. Jahrh. hinaufgeht, können wir zur Zeit nicht feststellen; im 15. finden wir sie gegeben und sehen darin die Grundlage der „Rangkronen.“ Die Königskrone unterscheidet sich bei allen Darstellungen -- Ausnahmen aus Mißverständnissen oder besonderen Gründen vorbehalten -- jener Zeit, auch wo sie in Verbindung mit der Heraldik auftritt, von der Kaiserkrone dadurch, daß sie ein einfacher, mit Laubzacken besetzter Reif ist, während die Kaiserkrone Bügel hat, die sich über dem Kopf wölben. Wenn es nun auffallen muß, daß diese typische Form der Kaiserkrone keine Aehnlichkeit mit der wirklichen hat, so hat dies seinen Grund darin, daß die wirkliche Kaiserkrone sehr wenigen Künstlern je selbst zu Gesicht kam und auch dem Volke unsichtbar war, da sie ja der Kaiser selbst nur bei der Krönung trug, so daß die Künstler sich deshalb ein typisches Bild machten, an welches auch das Volk sich derart gewöhnte, daß es selbst in officiellen Darstellungen auftritt. Wenn wir absehen von dem alten Holzschnitte[234] vom Beginn des 15. Jahrh., welcher die Reichskleinodien vor Augen führt und „Kaiser Karls Krone“ so, wie sie Fig. 1 in einer Hälfte dargestellt erscheint, abbildet, so ist in vielen späteren Bildern eine der bischöflichen Mitra ähnliche Form wiedergegeben; so insbesondere bei Wohlgemuth, welcher in der Schedel’schen Chronik consequent die Kaiser und Könige in der Krone unterscheidet. Wir erhalten davon ein deutliches Bild durch die zwei Figuren, welche wir der Darstellung des deutschen Reiches und seiner Glieder entnommen haben (Fig. 2) und die den Kaiser und den König von Böhmen zeigen. Grünenberg gibt in seinem Wappenbuche eine Darstellung der Kaiserkrone, welche auch im wesentlichen mit der Krone übereinstimmt, die Kaiser Friedrich IV. auf seinem Grabmale in der St. Stephanskirche zu Wien trägt (Fig. 3). Es ist dieselbe Hauptform, welche später, am Schlusse des 16. Jahrh., der sog. „österreichischen Hauskrone“ gegeben wurde, die, dem Kaiser dienend, nicht Reichseigenthum, sondern solches des österreichischen Kaiserhauses war, also auch außer der Krönung zur Verfügung stand und noch heute als österreichische Kaiserkrone betrachtet wird. Wie entstand diese Form? Betrachten wir (Fig. 4) die deutsche Kaiserkrone, so zeigt sich, daß sie in nichts mit jener auf Friedrichs IV. Grabstein übereinstimmt, als daß ein Kreuz oberhalb der Stirne steht, von welchem ein Bügel nach rückwärts geht. Aber wir sehen neben der Hülse, in welcher der letztere an der Rückwand und ebenso an der Vorderwand befestigt ist, noch zwei solche etwas schräg stehende Hülsen. In diesen mag je ein flacher Bügel befestigt gewesen sein, der als oberer Rand je eines halben Käppchens von Sammt oder Seide diente und sofort das Charakteristische der typischen Künstler-Kaiserkrone auch an der echten erscheinen läßt, so daß es klar wird, wie die Künstler ihr Bild der bloßen Erinnerung der Wirklichkeit entnahmen, indem sie nur die 8 Schildchen der echten Krone, die sie nie nahe gesehen, in Laub umwandelten. Während die erste uns bekannte Darstellung, die sich einigermaßen der echten Kaiserkrone nähert, in dem Nürnberger Heilthumsbuch von 1493 enthalten ist (Fig. 5), zeigen selbst jene Siegel Kaiser Maximilians I., bei welchen eine Krone statt des Helmes auf dem Schilde ruht, nur den Typus der Bügelkrone, wie er populär war. Auf einem vom Kaiser verbreiteten Flugblatte von 1508 erscheint am Fuße das Wappen Fig. 6. [Illustration: Fig. 4.] [Illustration: Fig. 5.] Diese Kronen bei kaiserlichen Wappen sollen aber Kaiser- und keine Königskronen sein, sie sollen des Kaisers Rang bezeichnen, wenn auch das Grabmal Friedrichs IV. ähnliche Kronen auf anderen Schilden zeigt. Bei dem Wappen von Alt-Oesterreich steht der Herzogshut auf dem Schilde (Fig. 7) und trägt merkwürdiger Weise auch die Helmzier, die eben zum Helm gehört, nicht zur Krone. In ähnlicher Weise, wie hier der Herzogshut angewendet ist, tragen die Wappen der Päpste und Bischöfe die Tiara und Mitra, das Wappen des Dogen von Venedig den Dogenhut u. s. w., /um den Rang zu bezeichnen/. Aber während diese Darstellungen bis in das 15. Jahrh. hinaufgehen, ist uns kein Beispiel bekannt, daß Dynasten oder niederer Adel damals schon Rangabzeichen mit dem Schilde verbunden hätten, noch weniger, daß sie das Zeichen eines Ranges, den sie nicht besaßen, also eine Königskrone, als Rangabzeichen gebraucht hätten. Als nach dem Mittelalter die Sitte allgemein wurde, Rangabzeichen mit den Wappen zu verbinden, war es auch nicht die Königskrone, welche jene Herren führten, sondern ein ihnen eigenthümliches, je ihren speziellen Rang ausdrückendes Zeichen, welches wir, weil es mit einer Königskrone Aehnlichkeit hat, als „Grafenkrone“ oder „Freiherrenkrone“ bezeichnen. Für deren Entstehung kann aber unser Siegel des Dr. Gäb doch keinen Anhaltspunkt gewähren; denn die Krone dieses Siegels ist eine Königskrone, also keine, welche den Rang des Dr. Gäb bezeichnete. [Illustration: Fig. 6.] Wenn es somit auch nicht schwer fällt, die vom Herrn Verfasser des vorhergehenden Aufsatzes gewählte Bezeichnung umzustoßen, so ist es um so schwieriger, die Bedeutung der Krone in diesem Siegel festzustellen. In der Heraldik kommt die Krone (Königskrone) als Schildfigur häufig vor. Als eigentliches Helmkleinod sie gesehen zu haben, erinnern wir uns nicht; wohl aber kommt sie oft genug als Hülfskleinod, ähnlich wie die Federkörbe, Wulste u. dgl. vor. Dafür erscheint sie bei dem vorliegenden Siegel zu groß, da der Federbusch sie nicht ausfüllt. Sollte nur der Siegelstecher sie in die Breite gezogen haben, weil im Mittelalter jedes Feld durch die Figuren entsprechend gefüllt sein mußte, ein Grundsatz, der jedem Maler oder Bildschnitzer für jede Composition ebenso galt,[235] wie dem Heraldiker für die Schildzeichnung, und den auch jedes schöne Siegel bezüglich der Darstellung, ob diese nun eine heraldische war oder nicht, zur Geltung bringt?[236] Unbedingt überzeugend ist allerdings diese Erklärung nicht. Ist es etwa besser, anzunehmen, daß Gäb einer Bruderschaft oder einem Orden angehörte, deren Symbol die Krone war? etwa einer Bruderschaft der Himmelskönigin? Führte er deshalb eine Königskrone im Siegel? die Krone der Himmelskönigin? Sollte aber auch die Krone nichts anderes sein, als ein vom Künstler der Form des Siegelfeldes wegen ins Breite gezogenes Hülfskleinod, so ist die Darstellung des Kleinodes ohne Helm als Siegelbild höchst interessant, wenn auch nicht ohne Parallelbeispiele. [Illustration: Fig. 7.] Zum Schlusse noch ein Wort über die Bezeichnung der Rangkrone überhaupt als „heraldische“. Diese Bezeichnung erscheint uns, so allgemein sie auch ist, nicht zutreffend. Heraldisch sind doch nur Schildfigur und Kleinod, etwa Schildhalter. Sie sind eine heraldische Illustration des Familiennamens. Der Rang des Trägers gehört in ein anderes Gebiet. Der Träger führt seinen Rang eben so wohl wie seinen Namen; /er kann also mit seinem Wappen die Rangbezeichnung verbinden/; sie wird aber dadurch nicht Theil des Wappens, sondern Zugabe zu demselben, wie sie auch nicht Theil des Monogramms oder des Buchstabens wird, wenn der Träger seine Rangbezeichnung dem Namensinitial beifügt, eben so wenig als man bei Verbindung von Ordensabzeichen mit dem Wappen diese als heraldisch bezeichnen kann, während gewiß zur Darstellung der persönlichen Verhältnisse diese Verbindung eben so berechtigt ist, als jene des Rangabzeichens mit dem heraldischen Abzeichen des Trägers. Die Verbindung der Darstellung sonstiger persönlichen Verhältnisse mit der heraldischen Illustration des Namens geht ja auch bis in das 15. Jahrh. hinauf. So führen verschiedene Nürnberger Ketzel die Zeichen ihrer Pilgerfahrt an das heilige Grab als Beizeichen zum Wappen und auch die Verbindung der Ordensketten und Ordensinsignien findet sich schon in jener Zeit. /A. Essenwein./ FUSSNOTEN: [234: Ein vollständiges Exemplar des Blattes ist uns nicht bekannt. Es war aus zwei Stücken zusammengesetzt. Der Abdruck des einen Stockes mit der halben Krone ist im germ. Museum.] [235: Vgl. die Darstellung der Kreuzigung Christi auf dem Elfenbeinrelief, Jahrgang 1867, Sp. 228 d. Bl., wo die Arme des Heilandes, dem Formate entsprechend, in die Länge gezogen sind.] [236: Wir bewegen uns mit unserer gesammten Darstellung in diesem Aufsatze nur auf deutschem Boden; italienische Siegel sind uns nicht genügend bekannt, um dieselbe Regel festzustellen. Italienische Medaillen des 15. Jhdts. haben mitunter auf dem Reverse nur eine kleine Darstellung im leeren Felde. Auch die schönen deutschen des 16. Jhdts. folgen diesem Grundsatze, bei mittelalterlichen Sigeln aber nur rohe Arbeiten, kein schönes Stück.] Etliche Kauffmans Reguln, deren sich Junge Handelsleuth oder deren fleißige Diener gebrauchen sollen. 1) Erstlichen danckhe Gott vor alle Wohlthaten vnd bitte denselben vmb seinen Heyligen Geist, schutz Regierung vnd Seegen. 2) Zum andern müßbrauche den Nahmen Gottes bey Leib vnd Leben nicht. 3) Drittens nehme nichts auf dein trawen wieder dein gewießen, dann es macht vnruiges Schlaffen. 4) Viertens, dein Schlaff vnd Ruhe, von Neune bis vff Fünff Uhr soll sein. 5) Fünfftens bekümmere dich nit vmb das Jenige so du nit endern magst oder kanst, sondern wirf dein anliegen auff dem Herrn, der wirds wohl machen.[237] 6) Seye embsig, Vorsichtig, mit allem fleiß, auch was du thun kanst, daß spare nit vff den morgen. 7) Lebe meßig so kannst daß deinige mit allen Lust verrichten. 8) Stelle deine Handlung vnd failschafft zue rechter Zeit gen marckth, vnd erwarte derselben fleißig ab. 9) Neutens (!) halte deine wahrn fein Sauber ordentlich vnd musterlich, daß macht kauffer vnd verkauffer lustig. 10) Mit freundlichen wortten vnd gebertten gib Jedermann vrsach mit dir gern zu Conversirn. 11) Erzeuge dich nicht zornig vnlustig, geschefftig, noch als werest mit heimblichen Sachen beladen, dann solches macht die Kauffer schey. 12) Frage viel, glaub aber nit alles waß du hörest vnd weist, vertrawe nit ein Jeden so hastu desto weniger zu verantwortten. 13) Mache deine Rechnung, was dir zu thun vnd leidenlich ist. 14) Biedet man dir ein Billiches, vnd Ruͦckhet zu deinen vorhabenden Zill, so druckhe bald ab ehe dichs Reuet. 15) Keinen aber gib dein eußerstes wortt, bis er nicht zuvor selbst dazue Ruckht. 16) Bedenckhe daß ihrer Viel deiner wahrn auch haben, vnd milder im hingeben sein möchten alß du; derselben Köpff mustu dich auch annehmen, wiltu anderst nit steckhen bleiben. 17) Seye resolvirt vnd vorbedacht, was zue thun ist, drockhe nit lang, bis vff den Letzen pfennign, dann man scheucht solche verkauffer. 18) Verliehren zu Rechter Zeit ist auch Eine Kunst. 19) Hastu aber eine wahr allein, so genieß derselben, doch machs Brüderlich, laß einen andern auch was wagen vnd gewinnen. 20) Deine alte vnd gute kunden, verlaß nit gern, vnd truckhe sie nit zuhardt, dann es thut jhnen weher als einen Frembden. 21) Neben einer würdigen wahr setze eine Vnwürdige, nemb von einer jeden ein leidenlichen gewinn, daz ist dir nutzer vnd löblicher, alß wann du eine zu hock spannest. 22) In den Märckhen vnd Meßen gilt es nit lang besünnens, was einmal versaumbt, wird nit wieder gebracht. 23) Dann es ist beßer mit rew verkaufft, als mit rew behalten. 24) Andet dich du mögest eine böse schuld machen, so vberbiede deine wahr, oder verleugne dieselbe alß were es schon verkaufft. 25) Schreibe ein eh du außgibst, vnd nimb ein ehe du aufschreibest, auf vereße (_vergeße_ = vergiß) nichts. 26) Lege dich keine nacht nieder zu Ruhe, du habst denn der handlung, deßelben tags in die bücher gebracht. 27) Was du einschreibst, sey lauter, verstendig vnd richtig eingetragen. 28) Zahle keinen wexel vor der Zeit, daz du ihn nicht noch einmal zahlen must. 29) Wird dir ein wexelbrieff vor ankunfft der ordinari Brief praesentirt, bedeuts gewißlich ein sonderlichen Casum, darumb mit der acceptation behutsamb zugehen, vnd der aviso zu erwartten seyn will. Aus dem Handlungsbuche des Hanns Albr. Lemp in Nürnberg vom Jahre 1652 (Bl. 17-19) in der Bibliothek der Paul Wolfgang Merkel’schen Familienstiftung im germanischen Museum. Dasselbe enthält auch am Eingang eine Reihe von Denkversen, die ebenfalls den frommen Sinn des Schreibers bekunden; so z. B. Wer ist für der welt veracht Der würd groß von Gott geacht Sei gern für der welt gering, Daß dich hoch die demuth bring. Arbeite fleißig in deim stand Darein dein Gott dich hat gesand Wer müßig bringt sein leben zue Kommt nimmermehr zur himmelsruh. Trag nur die last gedultiglich, Damit die noth beleget dich. Viel herter man zu Boden ligt, Wer vngedultig wieder ficht. In vnglückh faß ein Löwen Muth, Traw Gott, es wird schon werden guth. u. a. m. /Nürnberg./ /Hans Boesch./ FUSSNOTE: [237: Hier steht von anderer Hand noch folgender Spruch: All dein Anliegen würff auff Gott. So würstu nimmermehr zu Spoth. ] Spitalbau in Füssen. Auf den Vorsetzblättern der Maihinger Handschrift II. Lat.: 1. 4to. num. 33 steht von einer Hand aus dem Anfang des 16. Jahrh. folgender Eintrag: „Des Jars als man zalt nach Christi gepurt unsers lieben herrn 1469 als man angefangen hett das spitall hie zuͦ Füssen pawen vnd etwiuil arbeit als mit dem grund vnd pfall schlahen vnd mauren darauff gesetzt ward: kam her zuͦ unß in dise statt Füssen ain guͦtter gesell mit namen Johannes Ronggo, hett nit par gelt an den paw zegeben, denn er tranck wein vngemessen, doch begabt er sollich vnser Spittal mit disen nach volgenden versen: Astripotens pietate tua qui cuncta gubernas Faucibus a baratri Faucenses oro tuearis, Hoc qui struxere templum pariterque dedere Munera que pietas tua suscipiat sibi grata. Pontificum dyadema ferens celeberrimus evo Petrus olim noster praesul Schaumberg et alumpnus Contribuit nobis motus pietate paterna Florenos centum mercede fruatur eterna Cum castellano Schott nato sanguine claro. Sed quam felicem fabrum qui condidit acta Conradum Borhoch per quem capellula facta est. Struitur ista domus pauperibus et peregrinis Pupillis viduis simul orphanis decrepitisque. M. l. x. iuncta, quatuor c. ter tria puncta. Dise verß hat der Ersam priester herr Mang Birgman, Kirchherr zu Pfronten getewschet wie nach volgt: Gwaltiger gott der himlischen speren,[238] Durch des guͦtte alle ding sich meren, In der helle schlund, ich dich bitt, Fuesser volck wellest versencken nitt, Das dir den tempel hie auff diser statt Vnd Spittal auß freyem grund gebawen hatt; Sonder das guͦttlich von in empfahen, Seyd sy dir zuͦ ern das gethon haben. Einer, der die Bischoffliche Kron kluͦg Langzeitt hie auff erden loblichen truͦg, Hieß Peter von Schaumberg, ein Römischer Cardinal Dar zuͦ bischoue in Augspurger sal, Der (gab) auß seiner vetterlichen trew Hundert gulden an ditz Spittal new. Den lon wellest im geben in ewigkeit Mit Hansen Schotten, hie sein pfleger beraitt. O wie selig ist denn der schmid, Der deß ersten disem Spittal reilich tailte mit Vier hundert gulden, Conrad Borhoch genant, Do mit der paw und Capell warden angewant, Zuͦ stewr den bilgern vnd armen gebawen, Witwen, waisen, alt, krancken vnd herkomnen, Als man zalt nach Christi gepurt in dem Jar Tauset vierhundert newn und sechtzig, das ist war.“ /Dinkelsbühl./ Gg. /Schepß/. FUSSNOTE: [238: Sphären.] Findlinge. Omnibus hoc dico, tibi dico Sicut amico: Diffamare cave, Quia revocare grave. Von einer Hand der 2. Hälfte des 15. Jahrh. auf einem Concept im Hauptstaatsarchive zu Dresden (II. Abth. Oerter, Freiburg, Bl. 40 b.) Frawen list Betreugt als was do ist, Unnde wer got eyn gauch[239], Sy betrugen[240] auch. * * * * * Herrenn hulde unnde aprilenn wetter, Huren gunst und rosenbletter, Der würfel und der karten spil Vorcheren sich offt, wers glauben wil. Von einer Hand des 16. Jahrh. auf dem letzten Blatte einer Handschrift der k. Bibliothek zu Berlin. /Dresden./ Dr. /H. Ermisch/. FUSSNOTEN: [239: Thor, Narr.] [240: betrüge ihn.] Lateinisches Räthsel. Die Lösung des lateinischen Räthsels: Est animal parvum etc. aus einem Münchener Codex in Nr. 4, Sp. 101 des Anzeigers glaubt Herr Gymnasialprofessor Schmitt in Schweinfurt, wie er mir in einem Briefe vom 9. Mai mitgetheilt, in /nebria -- ebria/ gefunden zu haben. Allein, abgesehen von der Deutung, ließe sich dagegen einwenden, daß der Name nebria für eine Gattung Laufkäfer (Carabicini) wol erst von der neueren Naturwissenschaft gebildet worden ist (vgl. Leunis, Synopsis der drei Naturreiche, 1860, Th. I, 437 u. 440); denn er begegnet weder in den reichen Glossensammlungen von Diefenbach, noch in Nemnich’s Polyglotten-Lexicon. Zutreffender möchte die Lösung sein, welche Hr. Leo Campe in Berlin der Redaction eingesendet hat: /glis -- lis/. /Dr. Frommann./ (Mit einer Beilage.) Verantwortliche Redaction: Dr. /A. Essenwein/. Dr. /G. K. Frommann/. Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg. Gedruckt bei /U. E. Sebald/ in Nürnberg. BEILAGE ZUM ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.