Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) by Various

1879. Nº 1. Januar.

Wissenschaftliche Mittheilungen. Zur Biographie Niclasens von Wyle. I. Maister Niclaußen von wyl bestallung. Wir vͦlrich grâfe zuͦ wirtemberg vnd wir Eberhard ouch grâfe zuͦ wirtemberg sin Sune Bekennen offennlich für vns vnd vnser erben vnd tund kunt mit disem briefe daz wir vnsern lieben getruwen Niclaußen von wyle in vnser Cantzly vffgenomen vnd bestellet haben vnd yetz vffnemen vnd bestellen in crafft diß brieffs vns darinne zuͦ dienen vnd die helffen zuͦuersehen wie er des ye von vns wirt beschaid vnd besunder vnser Insigele zuͦ uerwaren vnd núntzit[1] damit zuͦ uersigeln das vns zu schaden lang[2] one vnser wissen vnd haissen oder vnsers hoffmaisters vnd râtes[3] denen das ye befolhen ist ouch vns trúw vnd hold zuͦ sin vnsern schaden zuͦ warnnen[4] vnd zuͦ wennden vnd vnsern from̅en zuͦ schaffen vnd zuͦ fürdern vnd darby vns getrúwlich zuͦ râten nach siner besten verstentniß vnd haimlich râte zuͦ uerswigen biß in sinen tode vnd das alles ze tuͦnd sin leptage die wyle[5] er das vermag getrúwlich vnd vngeuarlich[6] vnd das sust[7] nit zuͦ lassen durch aincher[8] sachen willen. Dargegen vnd für sölichs wir vnd vnser erben Im vnd Cristinan siner eelichen hußfrowen Inen baiden vnd nach Ir ains abgange dem andern besunder biß in sinen tode jerlichs geben söllen vnd wöllen zuͦ herbstzite ain fuͦder guͦts wins vnd vff sant Martins tage zwölff schöffel guͦts rockens vnd zwelff schöffel guͦts dinckels vnd darzuͦ zwelff pfund heller tugentlich[9] one all vßzuge vnd verhinderung sich darwider zuͦ gebruchen vnd one Iren costen vnd schaden, zuͦ dem ouch Im sin leptage der drittaile des gelts vnd geniesses in der gemelten Cantzly fallende gefolgen vnd geben werden sol vnd er han den tische in der cantzly mit essen vnd trincken vngeuarlich. Wir vnd vnsere erben söllen vnd wöllen ouch schaffen vnd bestellen mit oberstem[10] fliß daz das ampt des Com̅issariats eelicher sachen in allen vnsern lannden vnd gebieten vff Ine werde bewenndet vnd die vnsern in sölichen sachen zuͦ Im vnd nit zuͦ andern kerent vnd fliessent vnd dan Im daruon der drittaile des lones so deßhalb geben wirdet gedych[11] vnd werde vnd die andern taile in die cantzlye fallend vngeuarlich. vnd söllen vnd wöllen ouch wir vnd vnser erben In vnd sin hußfrowen obgenant fryg aller stiuren schatzungen vfflegungen vnd beswerungen belyben lassen es were dan ob sie ettwas gelegens guͦtes in vnser herrschafft erkoufften oder sust zuͦ iren hannden brechten daruon sölten sie tuͦn als ander die vnsern von solichem tuͦnd vngeuarlich. Vff das ouch der benant vnser lieber getrúwer Niclaus von wyle sölichs wie obstat getrúwlich vnd ongeuerde zuͦ halten lyplich zuͦ got vnd sinen hailigen gesworen hat deßglichen wir fúr vns vnd vnser erben Im sölichs wie von vns obstet getrúwlich zuͦ halten ouch geredt vnd versprochen haben by vnsern guͤten trúwen one geuerde vnd darumb vnser aigen Insigele getan hencken an disen briefe, darzuͦ ouch vnsere lieben getrúwen wolff von Tachenhusen vnd ludwig von grâfneck hoffmaistere vff vnser begerunge ir aigen Insigele ouch gehenckt haben an disen briefe der geben ist an Samstag nechst nach sant lucyen tag des jars do man zalt nach crists geburt Tusent vierhundert vnd im Nün vnd Sechtzigesten Jare. (_16_. _December 1469_.) Abschrift aus einem württembergischen Dienerbuch von 1460-1479 aus dem k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart mit der Nummer G. 33. II. Hochgeborner herre herrn vͦlrich Graue zuͦ wirtemberg etc. Als ir den fürsichtigen vnd wysen Burgermaister vnd râte der Stat Esselingen vnd den iren ain vintschafft gesait hant vnd nu wir diß nachbenempten Maister hainrich Stainhöwell doctor in der Ertznyg[12] Niclãs von wyle Statschriber vnd felix hegnower substitut Mit vnsern wësen vnd diensten by den selben von Esselingen vnsern lieben herrn vff dißmâl begriffen sind Wöllent wissen ob wir in sölicher vechde[13] gegen úch vnd den úwern úwern helffern vnd hëlffers hëlffern ietze fürnëmen vnd tëten vͦch vnd den selben zuͦ schaden komende daz wir hier mit gegen úch vnd inen vnser Er bewart haben wöllen. Mit vrkúnd diß briefs mit vnsern Bitschitten[14] zuͦ ende der geschrifft hierin gedruckt besigelt vnd geben vff mitwochen nach egiden (_3_. _Sept_). Anno 1449. Originalbrief auf Papier im k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart. Mit 3 aufgedrückten Siegeln aus grünem Wachs. * * * * * Herr Archivrath Dr. Stälin in Stuttgart hat auf mein Ersuchen die Güte gehabt, Nachforschungen nach Schriftstücken, welche Niclas v. Wyle betreffen, anstellen und mir die gefundenen, nun hier abgedruckten zwei Stücke in Abschrift zugehen zu lassen. Es sei gestattet, ihm hiefür, wie für seine sonstige liebenswürdige Auskunftsertheilung, nochmals öffentlich ergebenen Dank auszusprechen. Das erste der beiden Schriftstücke hat schon an sich Werth, insofern es genauen Aufschluss gibt über die amtlichen und sonstigen Verhältnisse eines fürstl. Kanzleibeamten im 15. Jahrh.; es gewinnt aber noch mehr Werth dadurch, daß es sich auf Niclas von Wyle[15] bezieht. Aus diesem Dokument erhellt unzweifelhaft, daß Niclas nicht erst 1470, wie man bisher annahm, sondern schon 1469 in württemberg. Dienste getreten ist; desgleichen, daß er nicht blos von dem Grafen Ulrich, sondern auch von dessen ältestem, übrigens ziemlich wildem Sohne Eberhard[16] in der gemeinschaftlichen Stuttgarter Kanzlei Anstellung erhielt. Ein dritter Punkt empfängt leider nicht die erwünschte Aufklärung, die eigentliche Stellung nämlich, welche Niclas in der württembergischen Kanzlei einnahm. Allerwärts herrscht die Ansicht, Niclas sei von 1470 (resp. 1469) bis um das Jahr 1478 oder 1479 Kanzler des Grafen Ulrich gewesen. Und für diese Annahme spricht auch die obige Bestallungs-Urkunde, insoweit nach derselben einmal dem Niclas im Jahre 1469 das gräfliche Siegel anbefohlen wurde und dabei als die Personen oder Behörden, ohne deren Zustimmung oder Veranlassung er das Siegel nicht gebrauchen sollte, neben dem Grafen selbst nur der Landhofmeister und der Rath (?) angeführt werden, aber nicht der Kanzler, und insofern anderseits als Honorar für Niclas u. A. ein ganzes Drittel der sämmtlichen Kanzlei-Einnahmen und ein Drittel der Einnahmen von dem „Commissariat ehelicher Sachen“ bestimmt werden. Allein trotz alledem dürfte wol die landläufige Meinung etwas zu modificieren sein. Fällt es schon auf, daß in der Bestallung eine Ernennung Niclasens zum „Kanzler“ nicht mit kurzen, klaren Worten ausgesprochen wird, sondern nur seine Aufnahme in die Kanzlei, so erhält dieser verdächtige Umstand erhöhte Bedeutung durch einen andern. In dem jüngsten der württembergischen sogenannten Dienerbücher, welches E. v. Georgii neuerdings veröffentlicht hat[17], findet sich, wie mir Hr. Dr. Stälin auf meine Anfrage nach archivalischen Aufzeichnungen über die Amts-Vorgänger und Nachfolger Niclasens freundlichst mitgetheilt hat, folgendes Verzeichniß der württembergischen (Stuttgarter) Kanzler: „1640-77 Johann Fünffer, Cantzler.... Ihne nennt Herr Ulricus bene amatus de Württemberg 14. Oct. 1475 seinen Secretarium, war doch Cantzler, war also Secretariat so viel als Geheimer Rath. 1476 Nicolaus von Wyle, Ulrici des Vielgeliebten Cantzler. Wappen: oben ein beschloßner Helm, 2 Büffelshörner und auch ein Stern[18]. 1477 Augustin von Hauerstein. Unseres lieben Sohnes -- schribe Ulricus comes de W. -- Cantzler. 1478 M. Bernhard Schöferlin, Dr. und Cantzler ist von Mechthild Palatina [d. i. von der andern (Uracher) Linie des württemb. Hauses] uff 5 Jahr auch zum Cantzler angenommen worden. Ihme schrib 1479 Eberhardus barbatus: dem Ehrsamen wolgelerten unsern 1. getr. Meister Bernhard Schüferlin doctor und Cantzler.“ [Es folgen die Kanzler der 80er Jahre.] Bietet nun auch das Dienerbuch leider bei seinen Zahlen öfter nicht das Jahr der Ernennung der Kanzler, sondern nur das Jahr, in welchem der Verfasser der betr. Eintragung dem Namen des betr. Kanzlers zum ersten Male begegnet ist, so wird sich doch nicht leugnen lassen, daß im Jahre 1469, dem Jahre der Bestallung Niclasens, Johann Fünfer der gräflich Stuttgarter Beamte war, welcher den Titel Kanzler schlechthin und zunächst führte. Auch Niclas selbst bezeugt dessen Kanzlerthum, wenn er im Jahre 1462 als Esselinger Stadtschreiber die fünfte seiner „Translationen“ „dem fürnemen wysen vnd milten mane herrn johansen fünfer des hochgebornen... herrn graue vlrichs zu wirtemberg etc. cantzler“ widmet[19]. Das Räthsel, vor dem wir nunmehr stehen, löst sich leicht und hoffentlich richtig durch genauere Beachtung des Titels, den sich Niclas selbst in seinen Translationen beilegt. In der an den gräfl. Landhofmeister Georg von Absperg gerichteten Vorrede zu diesem Werke nennt er sich nämlich „Niclas von wyle des hochgebornen herrn herrn Ulrichs grauen... /minster/ cantzler.“ Da nun diese Vorrede am 5. April 1478 zu Stuttgart geschrieben ist, vom Jahre 1460-77 aber Joh. Fünfer, 1478 ff. Bernh. Schöferlin als Ulrichs Kanzler in dem Dienerbuch aufgeführt sind, so folgt, daß Ulrich zwei Kanzler hatte, einen obersten und einen minsten (mindesten), und /letzterer/ war eben seit 1469 Niclas v. Wyle. Allerdings habe ich über dieses doppelte Kanzlerthum weder in Sattlers, noch in Friedr. v. Stälins württembergischer Geschichte etwas Näheres finden können; auch Hr. Archivar Stälin hat mir nichts davon mitzutheilen vermocht, „da das Dienerbuch keine Anhaltspunkte gibt und gerade über die in Frage kommende Zeit, was Beamtungen betrifft, die Akten des Staatsarchivs noch sehr dürftig sind.“ Doch darf man gewiß mit vollem Recht vom Jahre 1488 einen Rückschluß thun auf die vorausgegangenen zwei Decennien. Im Jahre 1488 aber erscheint in einem Aktenstücke zur Geschichte des Frauenklosters Kirchheim ein „doctor ludwig ferg, brobst zu stutgart“ als „oberster Kanzler“ v. Graf Eberhard d. Aelteren[20]. Nicht in Widerspruch zu unserm Ergebniß steht es, wenn das Dienerbuch im Jahre 1476 Niclas v. Wyle schlechthin als Kanzler Ulrichs verzeichnet. Niclas war wirklich Kanzler, nur eben „minster Kanzler“, mag sich aber in den Schriftstücken vom Jahre 1476, in welchen der Verfasser des Dienerbuches seinen Namen zum ersten Male geschrieben fand, einfach Kanzler genannt oder die vices des obersten Kanzlers verwaltet haben. So bliebe als Schwierigkeit nur noch der Umstand, daß Niclas nach dem Bestallungsdekret als gemeinschaftlicher Kanzler Ulrichs und seines Sohnes Eberhard d. J. angenommen worden war, im Jahre 1477 aber letzterer nach dem Dienerbuche einen eigenen Kanzler besaß. Allein, da nach Fr. v. Stälin (a. a. O. III, 596) gerade im J. 1477 der in der üblen Aufführung und den Uebergriffen Eberhards d. J. begründete Unfriede zwischen Vater und Sohn so gewachsen war, daß sich Ulrich in diesem Jahre mit einer Beschwerde über seinen Sohn, den er bereits an der Regierung hatte theilnehmen lassen, an den Grafen Eberhard d. Ä. (barbatus, von der Uracher Linie) wandte[21], so dürfte sich auch diese Schwierigkeit heben: im Jahre 1477 hatte eben jeder der beiden Stuttgarter Grafen seine eigene Kanzlei, Eberhard wahrscheinlich zur Dokumentierung seiner Unabhängigkeit vom väterlichen Regiment. Wenn dann ferner am 9. Nov. 1478 Vater und Sohn sich wieder einten und eine neue, von Eberhard d. Ä. zu Stande gebrachte Hofordnung und einen neuen, von dem Prinzipe der Beschränkung in Ausgaben und Beamten beherrschten Verwaltungsplan aufstellten, in diesem Jahre aber Schöferlin als Kanzler im Dienerbuche verzeichnet wird, Niclas dagegen (nach dem 5. April 1478, dem Datum der Translationen) aus der Geschichte verschwindet, so hätten wir in dieses Jahr entweder seinen, durch die Verwaltungsänderung bedingten Abschied, oder seinen Tod zu verlegen. Für Letzteres möchte ich mich um deswillen entscheiden, weil Niclas, der bei seiner Bestallung für seine Lebenszeit als Kanzler angenommen worden war, im Jahre 1478 nicht einmal bei seiner großen Gönnerin, der Pfalzgräfin, resp. Herzogin Mechthild[22] als Kanzler erscheint, sondern Schöferlin mit installiert wird. Bestimmteres über das Jahr des Todes Niclasens, für welches man gewöhnlich das Jahr 1479 ansieht, kann zur Zeit nicht angegeben werden; es hat sich bedauerlicherweise ebensowenig im Stuttgarter Staatsarchive auffinden lassen, wie Berichte oder Notizen, welche über die Amtsthätigkeit von Niclas als minstem Kanzler Ulrichs einiges Licht verbreiten könnten; nur ein dem früheren Leben des Mannes angehöriger Originalbrief, der oben unter II. abgedruckt steht. Auch dieser beansprucht unser Interesse, indem er zweierlei, was man bisher nur vermuthete[23], zur Gewißheit erhebt: a) daß Niclas v. Wyle schon 1449 als Stadtschreiber zu Eßlingen angestellt war, und b) daß er hier in engerer Beziehung stand zu Heinr. Steinhöwel.[24] Vielleicht regt Vorstehendes diesen oder jenen Freund unserer Nationalliteratur zu erneuten Nachforschungen über die beiden verdienstvollen Männer an, von denen, mit Lessing zu reden, unsere gedruckte Literatur anfängt. Es ist ja noch mancher dunkle Punkt in ihrem Leben und Wirken. Das gilt z. B. von dem Nürnberger Aufenthalte Niclasens (um 1444-48). Hr. Dr. Frommann, der im germ. Museum und im kgl. Kreisarchive zu Nürnberg Nachforschungen veranstaltet hat, konnte über diesen Aufenthalt leider nichts erkunden. /Plauen./ /Joh. Müller./ FUSSNOTEN: [1: /nützit/, (schwäb.) nichts, aus älterem /nihtesiht/ = _nihtes niht_ entstanden. Schmeller I, 1790. 30.] [2: gelange, gereiche.] [3: Die Kanzlei, welche damals in Württemberg als höchste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde (namentlich für Streitigkeiten des Adels) bestand, und neben welcher nach Fr. v. Stälin erst um 1475 (nach Sattler V, 120 schon i. J. 1460) für gewisse Zweige der Rechtspflege ein wesentlich mit Rechts-Doctoren besetztes Hofgericht eingerichtet wurde, setzte sich, so viel man bis jetzt weiß, zusammen aus dem Landhofmeister, dem Kanzler und einer Anzahl von Räthen. Der Landhofmeister hatte die Aufsicht und das Präsidium und war mit dem Kanzler immer in der Kanzlei, bei Hofe. Die Räthe, meist höhere geistliche Herren, ließen sich dagegen nur zu Diensten gebrauchen, wenn man sie erforderte. Doch hatte der Hofmeister stets einige Räthe um sich. Vgl. Christ. Friedr. Sattler, Gesch. d. Herzogth. Würtenberg unter der Regierung der Graven; V. Bd. (Ulm 1768), S. 103. 105. 115. Christ. Friedr. v. Stälin, Wirtembergische Gesch. III. Bd. (Stuttgart 1856), S. 735. -- Einen in mancher Beziehung der obigen Bestallung ähnlichen Eid des Landhofmeisters Dietrich v. Weyler v. 1381 siehe bei Sattler V, 116. Dem Landhofmeister Dr. jur. Georg Absperg widmete Niclas v. Wyle die Sammlung seiner Translationen.] [4: abwehren, verhüten.] [5: die Weile, so lange als.] [6: ohne böse Absicht, ohne Arglist. Vgl. unten: /one geverde/.] [7: sonst.] [8: irgend welcher.] [9: tauglich, tüchtig, gültig.] [10: höchstem.] [11: gedeihe, zufalle.] [12: Arznei.] [13: Fehde.] [14: Petschaft.] [15: Geb. im 1. Viertel d. 15. Jahrh. zu Bremgarten i. d. Schweiz, zunächst Schulmeister in Zürich und Freund des eben so edlen als unglücklichen Felix Hemmerlein; 1445-47 (?) Stadtschreiber zu Nürnberg und in näherer Beziehung zu dem Stadtsyndicus, dem vortrefflichen Gregor Heimburg (dem Schöpfer der deutschen Rhetorik, „dem bürgerlichen Luther vor Luther“); 1449-1469 Stadtschreiber zu Eßlingen und privatim (wie schon in Nürnberg) Lehrer junger Leute in der deutschen Stilistik und Orthographie (und Interpunktion); 1469-1478 (s. oben) zweiter (s. oben) Kanzler des Grafen Ulrich V. des Vielgeliebten und „an den schwäbischen Höfen wie heimisch“; in brieflichem und persönlichem Verkehr mit Erzherzogin Mechthild von Oesterreich, mit dem großen Humanisten Aeneas Sylvius (nachmals Papst Pius II.) u. a. bedeutenden Personen seiner Zeit; erster Herausgeber der wichtigen Briefe von Aeneas Sylvius; Uebersetzer einer Reihe lat. Schriften, besonders novellen- und romanartiger Erzählungen, und dadurch ein wesentlicher Förderer des Humanismus in der deutschen Prosa. Ueber sein Leben vgl. besonders Heinr. Kurz, Niclasens v. Wyle 10. Translation. Aarau 1853. Ueber s. Translationen s. die neue Ausg. von Adelbert v. Keller, 57. Publik. d. liter. Vereins, Stuttgart 1861 (bes. S. 365 ff.); Cleß, Versuch einer kirchl.-polit. Landes- u. Culturgesch. v. Würtemberg II, 2, S. 771 ff., Chr. Friedr. v. Stälin, Wirtemb. Gesch. III (Stuttg. 1856), S. 765 f. Ueber s. Orthographie- u. Interpunktionsregeln s. meine Quellenschriften zur Geschichte des deutschsprachlichen Unterrichts (Gotha, Thienemann; unter der Presse.)] [16: Ulrich V., bene amatus, geb. 1413, seit 1433 Mitregent seines Bruders Ludwig, dann, seit der Theilung der Grafschaft Württemberg in einen Stuttgarter u. Uracher Theil, 1442 Herr des Stuttgarter oder Neifener Theils bis 8. Jan. 1480. († 1. Sept. 1480.) Bei seinem Rücktritt von der Regierung übergab er sein Land seinem Sohne Eberhard d. J. (geb. 1447). Im Decbr. 1482 überließ dieser es seinem Vetter, dem Grafen Eberhard d. Ä. „im Bart“, der nun Alleinherr der ganzen Grafschaft wurde (seit 1457 Herr des Uracher Theils), 1495 Herzog, †